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ZBI: Strahlenschutz-Novelle zeigt, wie moderner Bürokratieabbau gelingen kann

Posted on 8. Juni 2026

Der Zentralverband der Ingenieurvereine (ZBI) unterstützt den Referentenentwurf der Bundesregierung zum Bürokratierückbau, zur Digitalisierung und zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts ausdrücklich. Aus Sicht des Verbandes zeigt der Entwurf beispielhaft, wie sich Verwaltungsverfahren vereinfachen und beschleunigen lassen, ohne das hohe Schutzniveau im Strahlenschutz zu gefährden.

„Wer von Bürokratieabbau spricht, muss ihn auch praktisch ermöglichen. Der vorliegende Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung: Er reduziert unnötige Mehrfachvorgänge, stärkt digitale Verfahren und schafft effizientere Abläufe. Das entlastet Unternehmen, Ingenieurbüros und Behörden gleichermaßen – ohne Abstriche bei Qualität, Sicherheit oder Rechtsstaatlichkeit“, erklärt ZBI-Präsident Dipl.-Ing. Wilfried Grunau.

Besonders positiv bewertet der ZBI die Einführung des sogenannten Once-Only-Prinzips. Künftig sollen bereits bei Behörden vorliegende Nachweise nicht immer wieder neu eingereicht werden müssen. Gerade für Ingenieurbüros, Planungsunternehmen und Infrastrukturvorhaben bedeutet dies eine spürbare Entlastung von vermeidbaren Verwaltungsaufwänden. Der Verband regt an, diesen Ansatz perspektivisch auch behördenübergreifend weiterzuentwickeln.

Auch die Digitalisierung von Anzeige- und Genehmigungsverfahren wird vom ZBI ausdrücklich unterstützt. Der Wegfall zahlreicher Schriftformerfordernisse und die stärkere Nutzung elektronischer Kommunikation entsprechen den Anforderungen zeitgemäßer Planungs- und Bauprojekte und können Genehmigungsprozesse deutlich beschleunigen. Gleichzeitig mahnt der Verband bundesweit einheitliche technische Standards und interoperable Systeme an, damit die angestrebten Effizienzgewinne nicht durch unterschiedliche Anforderungen einzelner Behörden wieder verloren gehen.

Als wichtigen Modernisierungsschritt bewertet der ZBI zudem die Einführung eines elektronischen Strahlenpasses. Insbesondere bei wechselnden Einsatzorten und projektbezogenen Tätigkeiten kann dieser Verwaltungsaufwand reduzieren und den Zugriff auf relevante Informationen erleichtern. Voraussetzung ist aus Sicht des Verbandes eine praxisgerechte Umsetzung mit möglichst geringem Zusatzaufwand für Unternehmen.

Beschleunigung von Verfahren: Personelle Ausstattung nicht vergessen

Positiv beurteilt der ZBI außerdem die vorgesehenen Fristverkürzungen und Verfahrensvereinfachungen. Zugleich weist der Verband darauf hin, dass schnellere Verfahren dauerhaft nur mit ausreichend leistungsfähigen Behörden möglich sind.

„Gesetzliche Fristen allein beschleunigen noch keine Verfahren. Dafür braucht es auch ausreichend qualifiziertes Personal und moderne technische Strukturen in den zuständigen Behörden. Bürokratieabbau, Digitalisierung und eine leistungsfähige Verwaltung müssen gemeinsam gedacht werden – nur dann entsteht ein echter Modernisierungsschub“, betont Grunau.

Mit Blick auf die geplanten Regelungen zu Nachweispflichten bei Bauprodukten spricht sich der ZBI dafür aus, bestehende Dokumentations- und Prüfsysteme konsequent zu nutzen. Neue Vorschriften sollten keine zusätzlichen Nachweis- und Dokumentationspflichten erzeugen, die den angestrebten Bürokratieabbau konterkarieren.

Insgesamt sieht der ZBI in der Novelle einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung staatlicher Verfahren. Für das weitere Gesetzgebungsverfahren empfiehlt der Verband, die Potenziale der Digitalisierung konsequent auszuschöpfen, die behördenübergreifende Nutzung digitaler Nachweise auszubauen und auf bundesweit einheitliche technische Standards hinzuwirken. Gleichzeitig sollten neue Informationspflichten so gestaltet werden, dass keine zusätzlichen Bürokratielasten entstehen.

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