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v.l.n.r.: Petra Schneider, Dr. Heinz Leymann, Mathias König, Reinhard Genderka, Peter Stöberl

Sicherung der Infrastruktur in Deutschland

Posted on 27. September 2026

Zur Infrastruktur zählen unter anderem die Energie- und Wasserversorgung, der Verkehr, die Krankenhäuser. Deren Ausfall durch Naturereignisse oder kriminelle Aktivitäten führt zu nachhaltig wirkenden Versorgungsengpässen und zu erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit. Infolgedessen muss die Infrastruktur in Deutschland gegen Naturkatastrophen, besonders schwere Unglücksfälle, Sabotagehandlungen, terroristische Anschläge und sonstige vergleichbare Ereignisse geschützt werden, wobei es trotz aller möglichen Anstrengungen keinen 100 % Schutz geben wird. Wichtig ist aus der Sicht des ZBI, bei Angriffen auf lebensbedrohende Infrastruktureinrichtungen müssen Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und Katastrophenschutz schnell und reibungslos funktionieren.

Als Beispiel sind die in den letzten Jahren oftmals durchtrennten Datenleitungen der Deutschen Bahn und die jüngsten Attacken auf die Netze der Stromversorger zu nennen. Diese Anschläge zeigen, hier handelt es sich um koordiniertes Vorgehen. Die guten Kenntnisse insbesondere über die Ausfallfolgen machen deutlich, in Deutschland ist ein hohes Maß an krimineller Energie vorhanden, die bekämpft werden muss. Die Überschwemmungen vor ein paar Jahren in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben gezeigt: Die Telekommunikations- und Energieversorgungsnetze waren nicht ausreichend gegen Katastrophen geschützt.

In gleicher Weise bestehen durch Spionage und Sabotage über die IT-Infrastruktur eine hohe Sicherheitsbedrohung. Der Krieg in der Ukraine macht dies sehr deutlich. Spionageaktivitäten über die IT-Infrastruktur kann nur mittels Kabel- oder Mobilfunkeinrichtungen erfolgen. In diesem Kontext bedarf es nach Auffassung des ZBI einer politischen Diskussion, ob hochtechnische Geräte aus nicht demokratischen Staaten beispielsweise beim flächendeckenden Aufbau des 5G-Mobilfunknetzes eingesetzt werden sollen.

Zur Grundversorgung gehört insbesondere wirtschaftlich gesehen die Warenversorgung über die Wasserstraßen. Der trockene Sommer führte dazu, dass es zu einem erheblichen Stau des Warentransports kam. Als Beispiel ist das Niedrigwasser der freifließenden Wasserstraßen zu nennen – wie Rhein, Elbe und Donau. Um künftigen Katastrophen entgegenzuwirken, sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise sind Schiffe zu entwickeln, die für ein Niedrigwasser eher geeignet sind, so dass eine weitere Schifffahrt ohne größere Ladungsbeeinträchtigung weiterhin möglich ist.

Darüber hinaus kommt es hin und wieder auch zu Unglücksfällen wie die Toranfahrung der Mosel-Schleuse Müden, die durch ein Schiff verursacht wurde mit gravierenden Folgen für Stahl-, Chemie- und Mineralölsektor. Aus der Sicht des ZBI sollten generell bei Schleusen mit einem hohen wirtschaftlichen Warenaufkommen, insbesondere die der Grundversorgung dienen, aus Redundanzgründen eine zweite Schleusenkammer vorgesehen werden. Auch die IT-Infrastruktur der ferngesteuerten Einrichtungen der Wasserstraßen müssen Sabotage- und Spionageangriffen standhalten.

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