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EU-Vergabe darf den Mittelstand nicht ausbremsen!

Posted on 30. September 2026

ZBI fordert faire Wettbewerbsbedingungen und Qualität bei Ingenieur- und Planungsleistungen

Der Zentralverband der Ingenieurvereine (ZBI) sieht den Entwurf der Europäischen Kommission für ein neues Public Procurement Act (PPA) kritisch und regt wesentliche Verbesserungen im Interesse des Mittelstands sowie der Ingenieur- und Planungsberufe an. Im Mittelpunkt stehen mehr nationale Gestaltungsspielräume, faire Wettbewerbsbedingungen und eine stärkere Berücksichtigung von Qualität anstelle eines einseitigen Preiswettbewerbs. „Europa braucht gemeinsame Vergaberegeln – aber keine Einheitsvergabepolitik. Gerade bei komplexen geistigen, technischen und planerischen Leistungen muss das Vergaberecht Qualität, fachliche Unabhängigkeit und einen fairen Wettbewerb ermöglichen“, erklärt ZBI-Präsident Wilfried Grunau.

Richtlinienansatz statt starrer Vereinheitlichung

Die geplante Reform bietet aus Sicht des ZBI durchaus Chancen – etwa für mehr Klarheit, Digitalisierung, Transparenz und eine stärkere Qualitätsorientierung. Kritisch bewertet der Verband jedoch den vorgesehenen Systemwechsel von den bisherigen EU-Vergaberichtlinien zu einer unmittelbar geltenden europäischen Verordnung. Eine solche Verordnung könnte zwar zu einer stärkeren Vereinheitlichung und damit zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Fraglich sei jedoch, ob eine vollständige Harmonisierung bei allen Beschaffungsarten tatsächlich einen zusätzlichen Nutzen für den europäischen Binnenmarkt bringe. Dies gelte insbesondere für Ingenieur- und Planungsleistungen, die durch nationale Bau-, Planungs- und Berufsrechte sowie unterschiedliche Verwaltungsstrukturen geprägt seien. Aufgrund ihrer fachlichen, rechtlichen und regionalen Besonderheiten seien diese Leistungen zudem nur eingeschränkt grenzüberschreitend handelbar.

Der ZBI spricht sich deshalb dafür aus, den bisherigen Richtlinienansatz als Alternative zum Verordnungsmodell ernsthaft zu prüfen. Sollte die Europäische Kommission am Verordnungsansatz festhalten, müssten nationale Gestaltungsspielräume ausdrücklich und rechtssicher gewährleistet werden.

Mittelstand und Qualität stärken

Besondere Bedeutung haben für den ZBI praxistaugliche Regelungen für kleine und mittlere Unternehmen. Anforderungen an Qualifikation, Referenzen, Personal, Finanzkraft und Dokumentation müssten verhältnismäßig und auf die jeweilige Aufgabe zugeschnitten sein. Auch Bietergemeinschaften und Kooperationen sollten erleichtert werden.

Darüber hinaus fordert der Verband, das Prinzip der Fach- und Teillosvergabe zu sichern und zu stärken. Integrierte Beschaffungsmodelle dürften nicht zum Regelfall werden, wenn dadurch unabhängige Planungsleistungen und die Beteiligung spezialisierter mittelständischer Unternehmen erschwert würden.

„Planungs- und Ingenieurleistungen lassen sich nicht allein über den Preis bewerten. Entscheidend sind auch die Qualität der Lösung, die Erfahrung des Teams, die Methodik und die langfristigen Auswirkungen auf Kosten, Termine und Projektrisiken“, so Grunau.

Planungswettbewerbe und geistige Vorleistungen absichern

Der ZBI setzt sich zudem für eine rechtssichere Verankerung von Planungswettbewerben ein. Diese sollten als eigenständiges Instrument erhalten und durch klassische, kooperative sowie dialogorientierte Verfahren weiterentwickelt werden. Ebenso müsse die Vergütung geistiger Vorleistungen und von Lösungsvorschlägen angemessen geregelt werden. Dies gelte insbesondere dann, wenn Auftraggeber entsprechende Konzepte auch ohne spätere Auftragserteilung weiterverwenden könnten. Weitere Verbesserungen sieht der ZBI bei der Digitalisierung, der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien, der Ausgestaltung integrierter Beschaffungsmodelle sowie bei Zahlungsfristen und der Verteilung von Projektrisiken. Die Regelungen müssten für Unternehmen unterschiedlicher Größe praktikabel sein und dürften keine zusätzlichen bürokratischen Hürden schaffen.

Der ZBI plädiert damit für ein europäisches Vergaberecht, das Qualität sichert, Wettbewerb stärkt und den Mitgliedstaaten ausreichend Raum für die Besonderheiten ihrer Märkte und Leistungen lässt.

Die Stellungnahme im Volltext finden Sie hier.

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