Page 9 - ZBI-Nachrichten 3-4-2021
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Ingenieure im Öffentlichen Dienst
Konsequente Umweltpolitik – eine unlösbare
Herausforderung?
Von Johannes Leicht, Vizepräsident des ZBI
D as Hochwasser im Sommer der Eigenvorsorge jeder potentiell viduelle Hochwasserschutz, die Eigen -
vorsorge. Denn wer durch Hoch -
2021 in West- und Mittel -
betroffenen Person gibt weitere Ver -
europa forderte über 200
dies exemplarisch am Beispiel Nieder -
dem Gesetz zur Ordnung des Was -
Menschenleben und verursachte antwortlichkeiten. Nachfolgend sei wasser betroffen sein kann, ist nach
Sach schäden im zweistelligen Mil - sachsens skizziert: serhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz
liardenbereich. Einen „Denkzettel“ – WHG) verpflichtet, im Rahmen des
Für die Umsetzung von HWS-Vor -
dieses Ausmaßes erteilte die Natur
haben und die Erhaltung von HWS-
Deutschland zuletzt mit der Sturmflut
Anlagen im Rahmen der allgemeinen
1962. Jenes verheerende Ereignis mit
Daseinsvorsorge sowie örtlichen Ge -
über 300 Todesopfern führte mithin
fahrenabwehr sind überwiegend
dazu, dass Bund und Länder mit der
Kommunen (Städte und Gemeinden)
Gemeinschaftsaufgabe „Ver besse -
zuständig. Weiter gibt es Wasser- und
rung der Agrarstruktur und des
Bodenverbände, oder insofern Hoch -
Küstenschutzes“ langfristig die finan-
wasserschutzanlagen nach Deichrecht
zielle Ausstattung für den Küsten -
gewidmete sind, sogenannte Deich -
schutz verbesserten. Auf eine Auf -
verbände. Landkreise sind als untere
zählung der etlichen regionalen und
Wasserbehörden oder untere Deich -
überregionalen Hochwasserereignisse
behörde zuständig.
seit 1962 soll hier verzichtet werden.
Auch die Abhandlung über die ver- Das Land hat koordinierenden und
schiedenen Ursachen von Hoch wäs - konzeptionellen Aufgaben. Es ist z.B. Dipl.-Ing. (FH) Johannes Leicht M. Sc. ist
sern muss hier übersprungen werden. Fördermittel geber (Landes-, Bundes- Vizepräsident des ZBI. Darüber hinaus ist
sowie EU-Mittel) sowie Geneh mi - er Referent für berufsständische Angele -
Klar ist jedenfalls: Der Hochwasser -
gungs- und Aufsichtsbehörde. Weiter gen heiten beim BWK – Bund der Inge -
schutz im Binnenland (HWS) benötigt nieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirt -
erfolgt die Flächenfürsorge durch das
eine verstärke gemeinsame Wahr - schaft und Kulturbau – Landesverband
Landes raumordnungsprogramm, es
nehmung der Verantwortung seitens Niedersachsen/Bremen e.V.
werden Gefahren- und Risikokarten
Bund und Ländern.
sowie Pegeldaten bereitgestellt und
Dabei ist der HWS ein komplexes eine Hochwasservorhersagezentrale
Möglichen und Zumutbaren geeigne-
Thema und es geht nicht allein um die be trie ben. Letztes Fragment und nicht
te Vorsorgemaßnahmen zur Verrin -
Bereitstellung von Geldmitteln. Neben zu vergessendes Element ist der indi-
gerung von Hochwasserfolgen und
-schäden zu treffen. Dazu gehört ins-
besondere, die Nutzung von Grund -
stücken an das Hochwasserrisiko
anzupassen. Im WHG wird dies als all-
gemeine Sorgfaltspflicht definiert.
Vorangestellte Aufzählung macht
deutlich – es gibt bereits ein breites
Instrumentarium und vielseitige Ver -
antwortlichkeiten. Zudem geht es
nicht nur um technischen Hoch -
wasser schutz, sondern vielmehr um
eine holistische Vorsorge. Hierzu
gehört es auch z.B. Entsiegelung,
Rückhalt oder Hochwasseran ge -
passtes Bauen zu denken. Gleichzeitig
ist aus Ingenieurssicht festzustellen –
die bisherigen Bemühungen reichen
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