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Ingenieure in der Wirtschaft



             Änderungsverordnung zur HOAI passiert Bundesrat

             Planerorganisationen begrüßen Rechtssicherheit, jedoch fehlt eine
             Angemessenheitsregelung


           D      er  Bundesrat  hat  am  6.  No -  Der  Vorsitzende  des  AHO,  Dr.-Ing.  gabepraxis wird zeigen, ob die Hono -
                  vember dem von der Bundes -
                                               Erich Rippert, fügte hinzu: „Erfreulich
                                                                                  rarorientierung der neuen HOAI aus-
                  regierung  vorgelegten  Ent -
            wurf  der  Verordnung  zur  Änderung  ist  aber,  dass  die  Fachplanungs -  reicht,  einen  Dumpingwettbewerb
                                               leistungen  der  Anlage  1  Bauphysik,
                                                                                  effektiv zu verhindern.
            der  Honorarordnung  für  Architekten  Geotechnik,  Ingenieurvermessung
                                                                                  BDB-Präsident  Christoph  Schild  zur
            und  Ingenieure  (HOAI)  ohne  Ände -  sowie  Umweltverträglichkeitsstudie
                                                                                  neuen Regelung: „Die neue HOAI soll
            rungen  zugestimmt.  Damit  kann  die  künftig  den  Grundleistungen  der
                                                                                  als staatliche Honorarorientierung die
            geänderte HOAI wie geplant zum 1.  HOAI  gleichgestellt  werden.  Diese
                                                                                  Qualität  des  Planungswesens  in
            Januar  2021  in  Kraft  treten.  AHO,  Leistungen sind integraler Bestandteil
                                                                                  Deutschland  sicherstellen  und  ist
            Bundesarchitektenkammer  und  Bun -  des  Gesamtplanungsprozesses.  Die
                                                                                  damit für den Verbraucherschutz von
            desingenieurkammer, die das Verfah -  Anpassung  an  die  Vorgaben  des
                                                                                  elementarer  Bedeutung.  Diese  Qua -
            ren begleitet haben, sehen ein insge-  EuGH-Urteils kann aber nur der erste
                                                                                  lität hat aber auch ihren Preis.“
            samt  tragfähiges,  wenn  auch  nicht  Schritt  gewesen  sein.  Erforderlich
            optimales Ergebnis.                und  notwendig  ist  nun,  die  HOAI  Für Bauplaner kommt der Kalkulation
                                               grundlegend  zu  modernisieren  und  der  eigenen  Angebote  durch  die
            „Grundsätzlich  sind  wir  erfreut  dar -
                                               dabei  auch  die  Honorartafeln  anzu-  Liberalisierung  der  Honorarregelung
            über, dass die HOAI auch künftig als
                                               passen.“                           eine größere Bedeutung zu als bisher.
            verlässlicher Orientierungsrahmen zur
                                                                                  Der  Aushandlungsprozess  zwischen
            Kalkulation von Honoraren für Archi -  Die Anpassung der HOAI ist Folge des
                                                                                  Auftraggeber  und  Planer  wird  trans-
            tekten  und  Ingenieure  dient.  Aller -  Urteils des Europäischen Gerichtshofs
                                                                                  parenter, wovon beide Seiten profitie-
            dings hätten wir uns gewünscht, dass  (EuGH)  vom  4.  Juli  2019,  in  dem  er
                                                                                  ren  können.  Künftig  wird  es  für  Ar -
            die  Verordnung  die  Notwendigkeit  die  Verbindlichkeit  der  Mindest-  und
                                                                                  chitekten und Ingenieure noch wichti-
            deutlicher macht, dass diese Honorare  Höchstsätze  der  Honorar-  und  Ge -
                                                                                  ger,  dass  sie  Auftraggeber  mit  ihrer
            auch  in  Zukunft  angemessen  sein  büh renordnung  für  Architekten  und
                                                                                  Qualität  überzeugen.  Schild  appel-
            müssen“, sagte dazu Dr.-Ing. Heinrich  Ingenieure für mit EU-Recht unverein-
                                                                                  liert:  „Es  liegt  auch  an  uns  Plane -
            Bökamp,  Präsident  der  Bundesinge -  bar  erklärt  hatte.  Das  Gericht  hatte
                                                                                  rinnen und Planern, sich nicht in einen
            nieurkammer.                       dennoch  klargestellt,  dass  verbindli-
                                                                                  Unterbietungswettbewerb  hineinzie-
                                               che  Mindestsätze  helfen,  Billigange -
            Immerhin  finden  sich  in  der  Be grün -                            hen  zu  lassen  sondern  zu  sagen:
                                               bote  zu  vermeiden,  die  zu  einem
            dung der Verordnung und in der Er -                                   Meine Leistung ist es wert!“
                                               Sinken  der  Qualität  führen  können.
            mächtigungsgrundlage, dem ArchLG,
                                               Beanstandet wurde, dass in Deutsch -  Der  BDB  wird  sich  nach  der  An -
            selbst deutliche Hinweise darauf, dass
                                               land  Planungsleistungen  auch  von  passung  der  HOAI  weiter  dafür  ein-
            die nach der HOAI ermittelten Hono -
                                               Dienstleistern  erbracht  werden  dür-  setzen, dass nur entsprechend qualifi-
            rare  angemessen  sind.  „Erinnert  sei
                                               fen,  die  nicht  ihre  fachliche  Eignung  zierte  Bauplaner  Architekten-  und
            an  das  Vergaberecht,  das  für  Pla -
                                               nachweisen müssen. Das System der  Ingenieurleistungen erbringen dürfen.
            nungsleistungen  eindeutig  den  Leis -
                                               Qualitätssicherung  von  Planungsleis -  Nur  so  kann  die  Qualität  dieser
            tungswettbewerb vorsieht. Damit bei
                                               tungen sei daher nicht kohärent.   Leistungen  auf  Dauer  gesichert  wer-
            Vergaben  nicht  doch  gegen  diesen
                                                                                  den.
            Grundsatz  verstoßen  und  verstärkt
            auf  den  Preis  statt  auf  die  Qualität  Nur angemessene Honorare                      (BIngk / BDB)
            geachtet  wird,  wäre  eine  eindeutige  garantieren Sicherheit und
            Bezugnahme  auch  im  Wortlaut  der  Qualität am Bau
            Verordnung  selbst  wünschenswert
            gewesen“, ergänzte Barbara Ettinger-  Auch wenn die Spielräume nach dem  powered by
            Brinck mann, Präsidentin der Bundes -  EuGH-Urteil gering waren, ist enttäu-
            architektenkammer.  „Wir  appellieren  schend,  dass  die  Honorarordnung
            an  die  Auftraggeberseite,  weiterhin  nicht dem zugrundeliegenden Gesetz  engineers:
            angemessene  Honorare  zu  zahlen,  (Architektenleistungsgesetz) folgt und
            auch  und  vor  allem  im  Sinne  der  der  Verweis  auf  die  Angemessenheit  www.ZBI-Berlin.de
            Qualität  und  des  Verbraucher -  der  Honorarorientierung  im  Verord -
            schutzes.“                         nungstext  fehlt.  Die  zukünftige  Ver -
            zbi nachrichten 5/6-20                                                                            5
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