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Ingenieure in der Wirtschaft



            Durchgreifende Folgen für Planungsbereich

            Geänderte Vergabeverordnung in Kraft getreten




            A      m  23.  August  ist  die  Ände -  hätte  dies  erhebliche  Auswirkungen  insbesondere  die  Kommunen  als
                                                                                  größte öffentliche Auftraggeber häu-
                   rung  der  „Verordnung  zur
                                               für  die  klein-  und  mittelständisch
                   Anpassung  des  Vergabe -
            rechts  an  die  Einführung  neuer  geprägte   Planungslandschaft   in  fig  aufgrund  fehlender  Kapazitäten
                                               Deutsch land.
                                                                                  mit der neuen Situation oftmals über-
            elektronischer   Standardformulare  Der  Änderung  der  Vergabeverord -  fordert sein werden. Es gilt als sicher,
            („eForms“) für   und an weitere euro-  nung liegt ein Vertragsverletzungsver -  dass die Verfahren künftig sowohl für
            parechtliche  Anforderungen“,  kurz  fahren der EU-Kommission zugrunde,  die  Auftraggeber-  wie  auch  für  die
            „Vergabeverordnung   (VgV)“   im   die  in  der  bisher  gültigen  deutschen  Auftragnehmerseite deutlich aufwän-
            Bundesgesetzblatt veröffentlicht wor-  Regelung  einen  Verstoß  gegen  die  diger  und  damit  erheblich  mehr  Zeit
            den  und  dann  einen  Tag  später  in  europäischen  Vergaberichtlinien  sah.  in Anspruch nehmen werden.
            Kraft  getreten.  Damit  wurde  die  bis  Die  Berufsverbände  der  Planenden
            dato nur für Planungsleistungen gel-  Berufe,  darunter  die  Bundesinge -  Die Kammern und Verbände der pla-
            tende  Sonderregel  im  §3  Absatz  7  nieurkammer, die Bundesarchitekten -  nenden  Berufe  prognostizieren,  dass
            VgV Satz2 endgültig gestrichen.    kammer  und  der  Zentralverband  der  es  zukünftig  vermehrt  zu  Total-  und
                                                                                  Generalunternehmervergaben  kom-
            Was sich hinter der Änderung der Ver -  Ingenieurvereine  (ZBI)  hatten  hinge-  men  wird.  Die  Folge  wäre  eine  Exis -
            ordnung mit dem sehr sperrigen Titel  gen  geltend  gemacht,  dass  den  zu  tenzgefährdung  für  die  mittelstands-
            verbirgt, hat für den Planungs bereich  erwartenden  negativen  Auswirkun -  geprägte   Planungswirtschaft   in
            durchgreifende Folgen, denn mit dem  gen kein erkennbarer Vorteil im Sinne  Deutschland.  In  einer  Entschließung
            Inkrafttreten müssen nunmehr grund-  einer  Stärkung  des  europäischen  des  Bundesrates  wurde  die  Bundes -
            sätzlich  alle  ausgeschriebenen  Pla -  Binnenmarkts  gegenüberstehe  und  regierung  deshalb  aufgefordert  zu
            nungsleistungen bei öffentlichen Ver -  gefordert,  dass  sich  der  Europäische  prüfen,  wie  im  Rahmen  der  europa-
            gabeverfahren  addiert  werden.  Fak -  Gerichtshof mit dem Thema befassen  rechtlichen  Möglichkeiten  auch  wei -
            tisch bedeutet dies, dass der Schwel -  sollte.  Mehrere  Bundesländer  hatten  terhin  verschiedene  Planungsleis -
            len wert  für  die  europaweite  Aus -  sich dem angeschlossen, blieben aber  tungen für kleinere Bauprojekte ohne
            schrei bung  von  Planungsleistungen  bei der entscheidenden Abstimmung  europaweite Ausschreibung vergeben
                                               im  Bundesrat  in  der  Minderheit.  Die
            (derzeit 215.000 Euro) früher als bis-                                werden können.
            her überschritten wird. Damit werden  Bundesregierung hatte die beanstan-
            jetzt  auch  bei  kleinen  Bauvorhaben  dete Regelung zwar verteidigt, lehnte  Das  zuständige  Bundesministerium
            europaweite  Ausschreibungen  not-  eine  Auseinandersetzung  vor  dem  für  Wirtschaft  und  Klimaschutz  hat
                                               EuGH aber ab.                      deshalb bereits einige klarstellende (?)
            wendig. Das bedeutet einen zeit- und
            kostenintensiven Mehraufwand nicht  Die beschlossene Änderung führt nun  Erläuterungen  zur  Auftragswertbe -
            nur  für  die  sich  an  einer  Ausschrei -  dazu,  dass  nahezu  alle  öffentlichen  rechnung  vor  der  Vergabe  von  Pla -
            bung  beteiligenden  Planerinnen  und  Planungsaufgaben  künftig  nach  den  nungs- und Bauleistungen vorgelegt;
            Planer,  sondern  auch  für  die  öffent-  Regeln des EU-Rechts vergeben wer-  diese  sind  verfügbar  unter  https://
            lichen Auftraggeber. Wenn aufgrund  den  müssen.  Die  Kommunalen  Spit -  bitly.ws/Tgc2. Interessant dort der ab -
            dieser Entwicklungen zunehmend auf  zenverbände  haben  im  Verlauf  der  schließende  Satz,  der  auf  §97  Ab -
            Generalplaner-  oder  Totalunterneh -  politischen  Diskussionen  zwar  ein-  satz4  des  Gesetzes  gegen  Wettbe -
            mer vergabe  ausgewichenen  wird,  dringlich  darauf  hingewiesen,  dass  werbsbeschränkungen  (GWB)  ver-
                                                                                  weist:  „Mittelständische  Interessen
                                                                                  sind  –  unter  Beachtung  der  unions-
                                                                                  rechtlichen  Regelungen  zur  öffent-
                                                                                  lichen  Auftragsvergabe  –  in  Aus -
                                                                                  schrei bungen  für  Planungsleistungen
                                                                                  weiterhin zu wahren.“ In dem zitier-
                                                                                  ten Paragraphen heißt es u.a.: „Leis -
                                                                                  tungen sind in der Menge aufgeteilt
                                                                                  (Teillose) und getrennt nach Art oder
                                                                                  Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben“.

            © Gerd Altmann, Pixabay                                                                       (Grunau)


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