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Ingenieure im Öffentlichen Dienst
Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung
Übertragung des Tarifabschlusses auf Dienst- und Versorgungsbezüge
D ie Bundesregierung hat einen Prozent linear erhöht“, heißt es in der währten Einmalzahlungen“ an Ver -
Gesetzentwurf „zur Anpas -
Vorlage weiter. Wie daraus ferner her-
sorgungsempfängern der Fall gewe-
sung der Bundesbesoldung
ferner. Empfänger von Anwärter -
und -versorgung für die Jahre 2023 vorgeht, sollen die Versorgungs be - sen sei, schreibt die Bundesregierung
züge entsprechend den Grundge -
und 2024 sowie zur Änderung weite- hältern für die Besoldung erhöht wer- bezügen erhielten für den Monat Juni
rer dienstrechtlicher Vorschriften“ den. Die Anwärtergrundbeträge sol- 2023 eine einmalige Sonderzahlung
vorgelegt. Damit sollen die Dienst- len den Angaben zufolge neu festge- (Inflationsausgleich 2023) in Höhe
und Versorgungsbezüge im Bund legt werden, um das im Besoldungs - von 620 Euro sowie für die Monate
unter Berücksichtigung des Tarifab - strukturenmodernisierungsgesetz Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche
schlusses vom 22. April dieses Jahres fest gelegte Verhältnis zwischen dem Sonderzahlungen in Höhe von jeweils
für die Tarifbeschäftigten des öffent- Anwärtergrundbetrag und der Ein - 110 Euro.
lichen Dienstes des Bundes an die gangsbesoldung wiederherzustellen.
Zugleich sieht der Gesetzentwurf vor,
Entwicklung der allgemeinen wirt-
Wie die Bundesregierung des Wei - die sogenannte Polizeizulage für
schaftlichen und finanziellen Verhält -
teren ausführt, haben die Tarifver - ruhegehaltsfähig zu erklären, ebenso
nisse angepasst werden. Dazu sieht
trags parteien am 22. April 2023 die Zulagen für militärische Führungs -
die Vorlage eine Anhebung der
ebenfalls den „Tarifvertrag über funktionen, für Soldaten als Kom -
Dienst-, Anwärter- und Versorgungs -
Sonderzahlungen zur Abmilderung paniefeldwebel, im maritimen Be -
bezüge zum 1. März 2024 vor, mit
der gestiegenen Verbraucherpreise“ reich, für Beamte sowie Soldaten im
der das Ergebnis der Tarifver hand -
(TV Inflationsausgleich) geschlossen, Einsatzdienst der Feuerwehr und für
lungen für den öffentlichen Dienst
der für die Tarifbeschäftigten für den Beamte der Bundeswehr als Gebiets -
vom 22. April 2023 „zeit- und wir-
Monat Juni 2023 eine einmalige ärzte sowie für Soldaten als Rettungs -
kungsgleich übernommen“ wird. Die
Sonderzahlung in Höhe von 1.240 mediziner oder als Gebietsärzte.
Erhöhung berücksichtigt den An -
Euro sowie für die Monate Juli 2023 Dabei soll die Ruhegehaltfähigkeit der
gaben zufolge einen Abzug zugun-
bis Februar 2024 monatliche Sonder - Polizeizulage in Anlehnung an den
sten der Versorgungsrücklage in Höhe
zahlungen in Höhe von jeweils 220 von 1990 bis 1998 geltenden Rechts -
von 0,2 Prozentpunkten. Dement -
Euro vorsieht. Auszubildende sollten zustand wiederhergestellt werden.
sprechend erhöhen sich laut Bundes -
in den genannten Monaten eine ein- Dies gelte auch für Beamte sowie und
regierung die Grundgehälter in allen
malige Sonderzahlung in Höhe von Soldaten (mit vormaligem Anspruch
Besoldungsgruppen und die Grund -
620 Euro beziehungsweise monatli- auf diese Zulage), die bis zum
gehaltspannen beim Auslandszu -
che Sonderzahlungen in Höhe von Inkrafttreten der Regelung in den
schlag zum 1. März 2024 um einen
jeweils 110 Euro erhalten. Ruhestand getreten oder versetzt
Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro
worden sind und bei denen die
sowie zusätzlich um 5,3 Prozent li - Auch dieses Tarifergebnis soll laut
Polizeizulage auf Grund des Versor -
near. Bundesregierung auf die Bundesbe -
gungsreformgesetzes 1998 bisher
soldung und -versorgung übertragen
Dynamische Besoldungsbestandteile nicht ruhegehaltfähig war. Eine
werden. Dementsprechend erhielten
wie zum Beispiel der Familienzuschlag Nachzahlung für zurückliegende Zeit -
Empfänger von Dienstbezügen und
und Amtszulagen sollen den Anga - räume ist laut Vorlage nicht vorgese-
von Leistungen nach dem Wehrsold -
ben zufolge in Anlehnung an den hen. Darüber hinaus sollen mit dem
gesetz für den Monat Juni 2023 eine
Tarifvertrag um 11,3 Prozent erhöht Gesetzentwurf die Befristungen dreier
einmalige Sonderzahlung (Inflations -
werden. „Die Monatsbeträge der bis Ende 2023 geltender Stellenzu -
ausgleich 2023) in Höhe von 1.240
Zonenstufen des Auslandszuschlags lagen bis zum 31. Dezember 2027
Euro sowie für die Monate Juli 2023
nach Paragraf 53 Absatz 2 Satz 1 ver längert werden.
bis Februar 2024 monatliche Sonder -
Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
zahlungen in Höhe von jeweils 220 (Deutscher Bundestag)
werden um einen Sockelbetrag in
Euro. „Empfängern von Versorgungs -
Höhe von 160 Euro sowie zusätzlich
be zügen werden die jeweiligen
um 4,24 Prozent und die Monats -
Beträge in Abhängigkeit von dem
beträge der Zonenstufen des Aus - www.
jeweils maßgeblichen Ruhegehalts-
lands zuschlags nach Paragraf 53
und Anteilssatz gewährt, wie dies ZBI-Berlin.de
Absatz 2 Satz 3 BBesG um 9,04
auch bei in der Vergangenheit ge -
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