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Ingenieure in der Wirtschaft



            Bundestag beschließt Architektenleistungsgesetz

            Ingenieur- und Architektenleistungen sollen angemessen honoriert werden




           D      er  Bundestag  hat  am  8  Ok -  gemeinsamen Forderung von Bundes -  Das gilt auch für Ingenieurleistungen.
                  tober dem Entwurf der Bun -
                                               ingenieurkammer,  Bundesarchitek -
                                                                                  Daher  ist  dies  auch  eine  gute  Ent -
                  desregierung  zur  Änderung
                                               BAK und AHO, die für die Planerseite
            des  Gesetzes  zur  Regelung  von  ten kammer und AHO gefolgt. BIngK,  scheidung im Sinne des Verbraucher -
                                                                                  schutzes“,  kommentierte  der  Alt-
            Ingenieur- und Architektenleistungen  in  das  Anpassungsverfahren  einge-  Präsident  der  Bundesingenieur kam -
            (ArchLG)  zugestimmt.  Darin  festge-  bunden waren, hatten mehrfach und  mer,  Hans-Ullrich  Kammeyer,  die
            schrieben ist nun auch der Begriff der  in  mehreren  Stellungnahmen  gefor-  Parla mentsentscheidung.
            „Angemessenheit von Honoraren“.    dert, der Entwurf müsse insbesondere
                                                                                  Der  Beschluss  war  nötig  geworden,
                                               deutlicher machen, dass die Regelun -
            Das  neue  Gesetz  ändert  vor  allen                                 weil der Europäische Gerichtshof mit
                                               gen  der  HOAI  zur  Berechnung  des
            Dingen  das  Ingenieur-  und  Archi -                                 seinem  Urteil  vom  4.  Juli  2019  die
                                               Honorars unter Anwendung der bei-
            tektenleistungsgesetz  selbst,  enthält                               Ver bindlichkeit  der  Mindest-  und
                                               behaltenen  Honorartafeln  zu  Ergeb -
            aber auch Anpassungen unter ande-                                     Höchstsätze  der  Honorar-  und  Ge -
                                               nissen  führen,  die  der  Verordnungs -
            rem der Vergabeverordnung. Die Än -                                   bührenordnung  für  Architekten  und
                                               geber als angemessen ansieht.
            derungen  beruhen  vornehmlich  auf                                   Ingenieure (HOAI) gekippt hatte. Das
            dem  EuGH-Urteil  vom  4.7.2019,   „Wir begrüßen die Entscheidung des  Gesetz  zur  Regelung  von  Ingenieur-
            wonach  die  Verbindlichkeit  der  Min -  Deutschen  Bundestages,  dass  Inge -  und  Architektenleistungen  ist  die  Er -
            dest-  und  Höchstsätze  nicht  mit  EU-  nieur-  und  Architektenleistungen  mächtigungsgrundlage  für  die  HOAI
            Recht vereinbar sind. Damit ist es den  auch weiterhin angemessen honoriert  und musste daher geändert werden.
            Kammern  und  Verbänden  gelungen,  werden  sollen.  Damit  sind  die  Ab -
                                                                                  Es  ist  davon  auszugehen,  dass  der
            im  Gesetzgebungsverfahren  auf  die  geordneten  erfreulicherweise  der
                                                                                  Bundesrat  dem  Gesetz  zustimmt.  Im
            gesetzliche  Klarstellung  hinzuwirken,  gemeinsamen Forderung von Bundes -
                                                                                  Anschluss wird dann die HOAI selbst
            dass die Honorartafeln der HOAI der  ingenieurkammer,  Bundesarchitek -
                                                                                  an die EuGH-Entscheidung angepasst.
            Ermittlung  angemessener  Honorare  ten kammer  und  AHO  gefolgt.  Gute
            dienen. Es wird nun daran gearbeitet,  Qualität  gibt  es  nicht  zum  Nulltarif.     (BIngK/AHO/BAK)
            diesen  Grundsatz  auch  in  der  HOAI
            selbst zu verankern.
            Bis  zuletzt  war  von  den  Verbänden
            und  Kammern  gefordert  worden,  in
            das  Gesetz  einen  Hinweis  zur  „An -
            gemessenheit  der  Honorare“  aufzu-
            nehmen,  um  so  einen  reinen  Preis -
            wettbewerb  zu  verhindern.  Dies  ist
            offensichtlich  gelungen.  Mit  dem
            Parlamentsbeschluss  ist  somit  auch
            der Weg frei für die neue HOAI.
            Die Bundesingenieurkammer begrüß-
            te  die  Entscheidung  des  Deutschen
            Bundestages,  dass  Ingenieur-  und
            Architektenleistungen auch weiterhin
            angemessen honoriert werden sollen.
                                                                                            © CHUTTERSNAP/Unsplash
            Damit  sind  die  Abgeordneten  der





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