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Ingenieure in der Wirtschaft
Bundestag beschließt Architektenleistungsgesetz
Ingenieur- und Architektenleistungen sollen angemessen honoriert werden
D er Bundestag hat am 8 Ok - gemeinsamen Forderung von Bundes - Das gilt auch für Ingenieurleistungen.
tober dem Entwurf der Bun -
ingenieurkammer, Bundesarchitek -
Daher ist dies auch eine gute Ent -
desregierung zur Änderung
BAK und AHO, die für die Planerseite
des Gesetzes zur Regelung von ten kammer und AHO gefolgt. BIngK, scheidung im Sinne des Verbraucher -
schutzes“, kommentierte der Alt-
Ingenieur- und Architektenleistungen in das Anpassungsverfahren einge- Präsident der Bundesingenieur kam -
(ArchLG) zugestimmt. Darin festge- bunden waren, hatten mehrfach und mer, Hans-Ullrich Kammeyer, die
schrieben ist nun auch der Begriff der in mehreren Stellungnahmen gefor- Parla mentsentscheidung.
„Angemessenheit von Honoraren“. dert, der Entwurf müsse insbesondere
Der Beschluss war nötig geworden,
deutlicher machen, dass die Regelun -
Das neue Gesetz ändert vor allen weil der Europäische Gerichtshof mit
gen der HOAI zur Berechnung des
Dingen das Ingenieur- und Archi - seinem Urteil vom 4. Juli 2019 die
Honorars unter Anwendung der bei-
tektenleistungsgesetz selbst, enthält Ver bindlichkeit der Mindest- und
behaltenen Honorartafeln zu Ergeb -
aber auch Anpassungen unter ande- Höchstsätze der Honorar- und Ge -
nissen führen, die der Verordnungs -
rem der Vergabeverordnung. Die Än - bührenordnung für Architekten und
geber als angemessen ansieht.
derungen beruhen vornehmlich auf Ingenieure (HOAI) gekippt hatte. Das
dem EuGH-Urteil vom 4.7.2019, „Wir begrüßen die Entscheidung des Gesetz zur Regelung von Ingenieur-
wonach die Verbindlichkeit der Min - Deutschen Bundestages, dass Inge - und Architektenleistungen ist die Er -
dest- und Höchstsätze nicht mit EU- nieur- und Architektenleistungen mächtigungsgrundlage für die HOAI
Recht vereinbar sind. Damit ist es den auch weiterhin angemessen honoriert und musste daher geändert werden.
Kammern und Verbänden gelungen, werden sollen. Damit sind die Ab -
Es ist davon auszugehen, dass der
im Gesetzgebungsverfahren auf die geordneten erfreulicherweise der
Bundesrat dem Gesetz zustimmt. Im
gesetzliche Klarstellung hinzuwirken, gemeinsamen Forderung von Bundes -
Anschluss wird dann die HOAI selbst
dass die Honorartafeln der HOAI der ingenieurkammer, Bundesarchitek -
an die EuGH-Entscheidung angepasst.
Ermittlung angemessener Honorare ten kammer und AHO gefolgt. Gute
dienen. Es wird nun daran gearbeitet, Qualität gibt es nicht zum Nulltarif. (BIngK/AHO/BAK)
diesen Grundsatz auch in der HOAI
selbst zu verankern.
Bis zuletzt war von den Verbänden
und Kammern gefordert worden, in
das Gesetz einen Hinweis zur „An -
gemessenheit der Honorare“ aufzu-
nehmen, um so einen reinen Preis -
wettbewerb zu verhindern. Dies ist
offensichtlich gelungen. Mit dem
Parlamentsbeschluss ist somit auch
der Weg frei für die neue HOAI.
Die Bundesingenieurkammer begrüß-
te die Entscheidung des Deutschen
Bundestages, dass Ingenieur- und
Architektenleistungen auch weiterhin
angemessen honoriert werden sollen.
© CHUTTERSNAP/Unsplash
Damit sind die Abgeordneten der
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