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Bericht aus Berlin



            Beschleunigung bedeutsamer Infrastrukturvorhaben

            Entwurf der Bundesregierung / Kritik von Sachverständigen




           Z     ur  Beschleunigung  bedeutsa-  gesetz oder dem Energieleitungsaus -  zurückweisen  und  ohne  weitere  Er -
                                               baugesetz bezeichnet sind.
                 mer Infrastrukturvorhaben will
                                                                                  mittlung  entscheiden  müssen,  wenn
                 die  Bundesregierung  verwal-
            tungsgerichtliche  Verfahren  zeitlich  Spezialisierung               „die Verspätung nicht genügend ent-
                                                                                  schuldigt  und  über  die  Folgen  einer
            straffen.  Ziel  sei  es,  die  Verfah rens -                         Fristversäumung belehrt worden ist“.
            dauer  für  diese  Vorhaben  mit  einer  Um  die  Verfahren  zu  beschleunigen,  Laut  Begründung  soll  so  der  Pro -
            „hohen  wirtschaftlichen  oder  infra-  schlägt  die  Bundesregierung  mit  zessstoff begrenzt und das Verfahren
            strukturellen  Bedeutung“  weiter  zu  ihrem Entwurf eine Spezialisierung bei  dadurch gestrafft werden.
            reduzieren,  „ohne  hierbei  die  Effek -  den  Gerichten  vor.  Die  bisherige
            tivität  des  Rechtsschutzes  zu  beein-  Kann-Regelung  in  Paragraf  188b  Rechtsschutz modifizieren
            trächtigen“,  heißt  es  in  dem  nun  in  VwGO, nach der für Angelegenheiten
            den Bundestag eingebrachten Regie -  des  Planungsrechts  besondere  Kam -  Auch die Regelungen zum einstweili-
            rungsentwurf.  Der  Bundesrat  hat  in  mern  oder  Senate  gebildet  werden  gen Rechtsschutz in diesen Verfahren
            seiner  Stellungnahme  diverse  Ände -  können,  soll  zu  einer  Soll-Regelung  sollen  dergestalt  modifiziert  werden,
            rungswünsche  an  dem  nicht  zustim-  werden. „Durch die Einrichtung spezi-  „dass  schneller  mit  der  Umsetzung
            mungspflichtigen  Entwurf  ange-   alisierter Spruchkörper soll gewährlei-  von  Vorhaben  begonnen  werden
            bracht, die die Regierung allesamt ab -  stet  werden,  dass  Richterinnen  und  kann“. Konkret soll das Gericht dem
            lehnt. Die Vorlage hat der Bundestag  Richter  mit  besonderen  Kenntnissen  Entwurf  zufolge  in  diesen  Verfahren
            am 19. Januar in erster Lesung bera-  im  Planungsrecht  und  einem  beson-  für die in den Paragrafen 80 und 80a
            ten.                               deren Verständnis von planungsrecht-  geregelte  Anordnung  oder  Wieder -
                                               lichen  Zusammenhängen  in  diesen  herstellung  der  aufschiebenden  Wir -
                                               Verfahren  eingesetzt  werden“,  heißt  kung  bestimmte  Mängel  des  ange-
            Zuständigkeiten regeln
                                               es zur Begründung.                 fochten  Verwaltungsaktes  insbeson-
            Die Beschleunigung soll laut Entwurf                                  dere dann außer Acht lassen können,
                                                                                  wenn  absehbar  ist,  dass  der  betref-
            zum einen konkret die Verfahren be -  Öffentliches Interesse
            treffen, für die Paragraf 48 Absatz 1                                 fende  Mangel  in  absehbarer  Zeit
                                               Laut  Entwurf  soll  in  einem  neuen  behoben  sein  wird.  Im  Rahmen  der
            Satz  1  Nummer  3  bis  15  Verwal -
                                               Paragraf  87c  für  diese  Verfahren  ein  Vollzugsfolgenabwägung soll die An -
            tungsgerichtsordnung  (VwGO)  die
                                               Vorrang-  und  Beschleunigungsgebot  ordnung  oder  Wiederherstellung  der
            erstinstanzliche  Zuständigkeit  der
                                               eingeführt  werden.  Besonders  priori-  aufschiebenden Wirkung in der Regel
            Oberverwaltungsgerichte und Verwal -
                                               siert  werden  sollen  Verfahren  über  auf diejenigen Maßnahmen des ange-
            tungsgerichtshöfe  regelt.  Das  sind
                                               Vorhaben,  „wenn  ein  Bundesgesetz  fochtenen  Verwaltungsaktes  be -
            beispielsweise  Windkraftanlagen  mit
                                               feststellt, dass diese im überragenden  schränkt  werden,  „die  zur  Verhin -
            einer  Gesamthöhe  von  über  50  Me -
                                               öffentlichen Interesse liegen“. Grund -  derung  anderenfalls  drohender  irre-
            tern  oder  auch  Planfeststellungs -
                                               sätzlich  soll  das  Gericht  in  all  diesen  versibler Nachteile erforderlich sind“.
            verfahren für Maßnahmen des öffent-
                                               Verfahren innerhalb von zwei Mona -  Bei  der  Abwägung  soll  zudem  die
            lichen  Küsten-  oder  Hochwasser -
                                               ten  nach  Klageerwiderung  einen  Er -  Bedeutung  von  Vorhaben  besonders
            schutzes  oder  für  den  Bau  oder  die
                                               örterungstermin  ansetzen  mit  dem  zu  berücksichtigen  sein,  „wenn  ein
            Änderung  von  Bundesfernstraßen
                                               Ziel einer gütlichen Einigung. Kommt  Bundesgesetz feststellt, dass diese im
            und Landesstraßen oder Bundesfern -
                                               diese nicht zustande, soll der weitere  überragenden  öffentlichen  Interesse
            straßen und Eisenbahnstrecken. Zum
                                               Verfahrensablauf  mit  den  Beteiligten  liegen“.
            anderen betreffen die Neuregelungen
                                               erörtert werden.
            Verfahren,  für  die  nach  Paragraf  50                              Der  Entwurf  sieht  zudem  Anpas -
            VwGO  Absatz  1  Nummer  6  VwGO   Für  die  Verfahren  will  die  Bundes -  sungen  in  anderen  Gesetzen  vor.  Im
            das  Bundesverwaltungsgericht  zu -  regierung  zudem  die  Regelung  zur  Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz  soll  in
            ständig  ist.  Das  betrifft  sämtliche  innerprozessualen  Präklusion  ver-  Paragraf  6  künftig  neben  der  zehn-
            Streitigkeiten,  die  Planfeststellungs -  schärfen und ausweiten. Abweichend  wöchigen Frist zur Klagebegründung
            verfahren und Plangenehmigungsver -  von der bisherigen Kann-Regelung in  eine  ebenfalls  zehnwöchige  Frist  zur
            fahren  für  Vorhaben  betreffen,  die  Paragraf 87b VwGO soll das Gericht  Klageerwiderung  eingefügt  werden.
            beispielsweise im Allgemeinen Eisen -  Erklärungen  und  Beweismittel,  die  Im  Energiewirtschaftsgesetz  soll  in
            bahngesetz, dem Bundesfernstraßen -  nach Fristablauf vorgebracht werden,  Paragraf  43e  Absatz  3  die  Klagebe -
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