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Bericht aus Berlin
Beschleunigung bedeutsamer Infrastrukturvorhaben
Entwurf der Bundesregierung / Kritik von Sachverständigen
Z ur Beschleunigung bedeutsa- gesetz oder dem Energieleitungsaus - zurückweisen und ohne weitere Er -
baugesetz bezeichnet sind.
mer Infrastrukturvorhaben will
mittlung entscheiden müssen, wenn
die Bundesregierung verwal-
tungsgerichtliche Verfahren zeitlich Spezialisierung „die Verspätung nicht genügend ent-
schuldigt und über die Folgen einer
straffen. Ziel sei es, die Verfah rens - Fristversäumung belehrt worden ist“.
dauer für diese Vorhaben mit einer Um die Verfahren zu beschleunigen, Laut Begründung soll so der Pro -
„hohen wirtschaftlichen oder infra- schlägt die Bundesregierung mit zessstoff begrenzt und das Verfahren
strukturellen Bedeutung“ weiter zu ihrem Entwurf eine Spezialisierung bei dadurch gestrafft werden.
reduzieren, „ohne hierbei die Effek - den Gerichten vor. Die bisherige
tivität des Rechtsschutzes zu beein- Kann-Regelung in Paragraf 188b Rechtsschutz modifizieren
trächtigen“, heißt es in dem nun in VwGO, nach der für Angelegenheiten
den Bundestag eingebrachten Regie - des Planungsrechts besondere Kam - Auch die Regelungen zum einstweili-
rungsentwurf. Der Bundesrat hat in mern oder Senate gebildet werden gen Rechtsschutz in diesen Verfahren
seiner Stellungnahme diverse Ände - können, soll zu einer Soll-Regelung sollen dergestalt modifiziert werden,
rungswünsche an dem nicht zustim- werden. „Durch die Einrichtung spezi- „dass schneller mit der Umsetzung
mungspflichtigen Entwurf ange- alisierter Spruchkörper soll gewährlei- von Vorhaben begonnen werden
bracht, die die Regierung allesamt ab - stet werden, dass Richterinnen und kann“. Konkret soll das Gericht dem
lehnt. Die Vorlage hat der Bundestag Richter mit besonderen Kenntnissen Entwurf zufolge in diesen Verfahren
am 19. Januar in erster Lesung bera- im Planungsrecht und einem beson- für die in den Paragrafen 80 und 80a
ten. deren Verständnis von planungsrecht- geregelte Anordnung oder Wieder -
lichen Zusammenhängen in diesen herstellung der aufschiebenden Wir -
Verfahren eingesetzt werden“, heißt kung bestimmte Mängel des ange-
Zuständigkeiten regeln
es zur Begründung. fochten Verwaltungsaktes insbeson-
Die Beschleunigung soll laut Entwurf dere dann außer Acht lassen können,
wenn absehbar ist, dass der betref-
zum einen konkret die Verfahren be - Öffentliches Interesse
treffen, für die Paragraf 48 Absatz 1 fende Mangel in absehbarer Zeit
Laut Entwurf soll in einem neuen behoben sein wird. Im Rahmen der
Satz 1 Nummer 3 bis 15 Verwal -
Paragraf 87c für diese Verfahren ein Vollzugsfolgenabwägung soll die An -
tungsgerichtsordnung (VwGO) die
Vorrang- und Beschleunigungsgebot ordnung oder Wiederherstellung der
erstinstanzliche Zuständigkeit der
eingeführt werden. Besonders priori- aufschiebenden Wirkung in der Regel
Oberverwaltungsgerichte und Verwal -
siert werden sollen Verfahren über auf diejenigen Maßnahmen des ange-
tungsgerichtshöfe regelt. Das sind
Vorhaben, „wenn ein Bundesgesetz fochtenen Verwaltungsaktes be -
beispielsweise Windkraftanlagen mit
feststellt, dass diese im überragenden schränkt werden, „die zur Verhin -
einer Gesamthöhe von über 50 Me -
öffentlichen Interesse liegen“. Grund - derung anderenfalls drohender irre-
tern oder auch Planfeststellungs -
sätzlich soll das Gericht in all diesen versibler Nachteile erforderlich sind“.
verfahren für Maßnahmen des öffent-
Verfahren innerhalb von zwei Mona - Bei der Abwägung soll zudem die
lichen Küsten- oder Hochwasser -
ten nach Klageerwiderung einen Er - Bedeutung von Vorhaben besonders
schutzes oder für den Bau oder die
örterungstermin ansetzen mit dem zu berücksichtigen sein, „wenn ein
Änderung von Bundesfernstraßen
Ziel einer gütlichen Einigung. Kommt Bundesgesetz feststellt, dass diese im
und Landesstraßen oder Bundesfern -
diese nicht zustande, soll der weitere überragenden öffentlichen Interesse
straßen und Eisenbahnstrecken. Zum
Verfahrensablauf mit den Beteiligten liegen“.
anderen betreffen die Neuregelungen
erörtert werden.
Verfahren, für die nach Paragraf 50 Der Entwurf sieht zudem Anpas -
VwGO Absatz 1 Nummer 6 VwGO Für die Verfahren will die Bundes - sungen in anderen Gesetzen vor. Im
das Bundesverwaltungsgericht zu - regierung zudem die Regelung zur Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz soll in
ständig ist. Das betrifft sämtliche innerprozessualen Präklusion ver- Paragraf 6 künftig neben der zehn-
Streitigkeiten, die Planfeststellungs - schärfen und ausweiten. Abweichend wöchigen Frist zur Klagebegründung
verfahren und Plangenehmigungsver - von der bisherigen Kann-Regelung in eine ebenfalls zehnwöchige Frist zur
fahren für Vorhaben betreffen, die Paragraf 87b VwGO soll das Gericht Klageerwiderung eingefügt werden.
beispielsweise im Allgemeinen Eisen - Erklärungen und Beweismittel, die Im Energiewirtschaftsgesetz soll in
bahngesetz, dem Bundesfernstraßen - nach Fristablauf vorgebracht werden, Paragraf 43e Absatz 3 die Klagebe -
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