Page 15 - ZBI-Nachrichten1-2023
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Bericht aus Berlin




            gründungsfrist  von  sechs  auf  zehn  In seiner Mitte Dezember beschlosse-  schlag des Bundesrates, die geplante
            Wochen  ausgeweitet  und  um  Rege -  nen  Stellungnahme  wendet  sich  der  organisatorische  Neuregelung  in
            lung  zum  Umgang  mit  nicht  fristge-  Bundesrat  unter  anderem  gegen  die  Paragraf 188b VwGO erst zum 1. Ja -
            recht vorgebrachten Erklärungen und  geplante  Zwei-Monats-Frist  für  die  nuar  2024  in  Kraft  treten  zu  lassen
            Beweismitteln ergänzt werden.      Erörterungstermine.  Sie  sei  „zu  kurz  und  nicht  am  Tag  nach  der  Ver -
                                               bemessen“.  Auf  die  Regelung  soll  kündung.
            Im  Netz ausbaubeschleunigungs ge -
                                               nach Auffassung der Länder gänzlich
            setz Übertragungsnetz soll in Paragraf                                Die Länderkammer hatte unter ande-
                                               verzichtet  werden.  Dem  folgt  die
            16  Absatz  5  bezüglich  der     auf  die                            rem  auf  nötige  Vorlauf zeiten  hinge-
                                               Bundesregierung  nicht.  Die  Rege -
            geplante  Neuregelung  im  Energie -                                  wiesen. Die Bundesre gierung verweist
                                               lungen ließen „hinreichend Flexibilität
            wirtschaftsgesetz  verwiesen  werden,                                 auf  die  Soll-Regelung  im  Entwurfs -
                                               auch in zeitlicher Hinsicht“, heißt es in
            die  –unter  Maßgaben  –  auch  für                                   text,  die  „auch  in  zeitlicher  Hinsicht
                                               der Gegenäußerung.
            Verpflichtungsklagen  auf  Erlass  oder                               Flexibilität  bei  der  Geschäftsver -
            Aufhebung einer Veränderungssperre  Ebenfalls  auf  Ablehnung  bei  der  teilung“ lasse.
            greifen soll.                      Bundesregierung  schlägt  der  Vor -           (Deutscher Bundestag)









            Beschleunigungsgesetz stößt in Anhörung auf Kritik


           D      er  von  der  Bundesregierung  genen  Änderungen  führten  –  mit  schnellere  Realisierung  umweltrele-
                              Gesetzentwurf
                                               Aus nahme  der  Verkürzung  des  In -
                  vorgelegte
                                                                                  vanter Vorhaben sind“. Er verwies auf
                  zur  Beschleunigung  von  ver-
            waltungsgerichtlichen  Verfahren  im  stan zenweges  –  „bestenfalls  zu  kei-  die  Vorgaben  des  Unions-  und  Völ -
                                                                                  kerrechts  sowie  die  Recht sprechung
                                               ner  Verzögerung  der  gerichtlichen
            Infrastrukturbereich  ist  bei  einer  Verfahren“,  sagte  der  von  der  des  EuGH.  Daran  gemessen  sei  das
            öffentlichen Anhörung im Rechtsaus -  CDU/CSU-Fraktion  vorgeschlagene  „prozessuale  Beschleunigungs poten -
            schuss  überwiegend  auf  Ablehnung  Sachverständige.                 zial“ durch frühere Beschleunigungs -
            und  teils  scharfe  Kritik  annähernd                                gesetzgebung  „weitgehend  ausge-
            aller  geladenen  Sachverständigen  Ähnlich  argumentierte  die  Vorsit -  schöpft“,  kritisierte  der  Sachver -
            gestoßen. Die Bundesregierung will in  zende  Richterin  am  Bundesver -  ständige in seiner Stellungnahme.
            Verwaltungsgerichtsverfahren  zu  be -  waltungsgericht, Ulrike Bick. Das vom
            stimmten    Infrastrukturvorhaben  Gesetzentwurf  formulierte  Ziel  sei  Unisono  kritisch  gesehen  wurde  von
            durch  Änderungen  in  der  Verwal -  „insofern praxisfremd, als es die wah-  den  sich  dazu  äußernden  Sachver -
            tungsgerichtsordnung  (VwGO)  eine  ren Gründe für die erheblich zu lange  ständigen der im Entwurf vorgesehe-
            zeitliche Straffung erreichen.     Planungsdauer  großer  Infrastruktur -  ne  frühere  Erörterungstermin  in
                                               projekte ausblendet“, schrieb Bick in  Gerichtsverfahren   zu   besonders
            Die  Sachverständigen  aus  der  Rich -
                                               ihrer  Stellungnahme.  Vor  den  Abge -  bedeutsamen Vorhaben. Bei zu priori-
            terschaft  meldeten  grundsätzliche  ordneten  führte  die  von  der  SPD-  sierenden  Verfahren  soll  das  Gericht
            Zweifel  an,  ob  sich  im  gerichtlichen  Fraktion vorgeschlagene Sachverstän -  danach innerhalb von zwei Monaten
            Verfahren  überhaupt  eine  relevante
                                               dige  zudem  aus,  dass  eine  bessere  nach  Eingang  der  Klageerwiderung
            Beschleunigung  erreichen  lässt.  Ro -
                                               Ausstattung  der  Gerichte  –  mehr  einen  Erörterungstermin  einberufen,
            bert  Seegmüller,  Richter  am  Bundes -  Richterinnen  und  Richter,  mehr  wis-  um eine gütliche Einigung zu erzielen
            verwaltungsgericht  und  Vorsitzender  senschaftliche  Mitarbeiterinnen  und  beziehungsweise  eine  Strukturierung
            des  Bundes  Deutscher  Verwaltungs -
                                               Mitarbeiter  –  notwendig  sei.  Diese  des  weiteren  Verfahrens  zu  ermög-
            richter  und  Verwaltungsrichterinnen,
                                               Forderung  wurde  auch  von  vielen  lichen.  Die  Sachverständigen  argu-
            führte  in  seiner  Stellungnahme  aus,  anderen Sachverständigen erhoben.  mentierten,  dass  diese  Regelung  bei
            dass  in  der  Praxis  weitestgehend
                                                                                  den  Gerichten  zu  einem  höheren
            Einigkeit  darüber  bestehe,  dass  die  Der  ehemalige  Richter  am  Bundes -  Aufwand  führen  würde,  ohne  dass
            Möglichkeiten  der  Beschleunigung  verwaltungsgericht, Peter Wysk, resü-  eine  tatsächliche  Beschleunigung  zu
            der  verwaltungsgerichtlichen  Verfah -  mierte  ebenso,  dass  verwaltungsge-  erwarten sei.
            ren  nahezu  ausgeschöpft  seien.  Die  richtliche Verfahren „ein von vornher-
            von der Bundesregierung vorgeschla-  ein wenig geeigneter Bereich für die         (Deutscher Bundestag)



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