Page 20 - ZBI-Nachrichten 4/2017
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Bericht aus Brüssel




            Dazu  gehören  für  uns  folgende  be -  Diesem  Schreiben,  das  wir  diesem  unsere  und  diese  Überlegungen  bei
            sondere Themen:                    Brief  beigefügt  haben,  schließen  wir  der  Weiterentwicklung  der  EU  be -
            n Anerkennung  der  kulturellen    uns  als  die  Vertreter  der  planenden  rück sichtigen würden.
              Vielfalt als identitätsstiftend für die  Berufe  des  Bauwesens  ausdrücklich
                                                                                                 (Verbändegespräch)
              EU                               an. Wir würden uns freuen, wenn Sie
            n Erhalt  der  resilienten  Struktur  der
              vorrangig  gemeinwohlorientierten
              Freien Berufe
            n Stärkung  des  Wettbewerbs  der
              Qualitäten gegenüber dem reinen
              Preiswettbewerb
            n Aufnahme  eines  gemeinsamen
              Ausbildungsrahmens für Inge nieu -
              re,  Innenarchitekten,  Landschafts -
              architekten  und  Stadtplaner  in
              § 49a der BerufsanerkennungsRL.
            Unsere  Vorstellungen  von  der  weite-
            ren Entwicklung der EU, der Themen,
            um  die  sie  sich  kümmern  und  der
            Themen, die sie in der Verantwortung
            der Mitgliedsstaaten belassen soll, hat
            Herr  Prof.  Dr.  Wolfgang  Ewer  als
            Präsident  des  Bundesverbandes  der
            Freien Berufe e.V. in seinem Schreiben
            vom 6.7.2017 an Sie in hervorragen-
                                                © panthermedia.net/imaginative
            der Weise beschrieben.










            HOAI: Klageverfahren eingereicht


            A      m  14.  August  2017  ist  im  n der  Bundesrepublik  Deutschland  werb  treten  wollen.  Diese  Anbieter
                                                 gabe  der  HOAI  aufrechterhalten
                                                 hat;
                                                                                  würden  daran  gehindert,  Leistungen
                   EU-Amtsblatt  die  Veröffent -
                   lichung der Klage zur HOAI,
                                                                                  gleicher Qualität zu niedrigeren Prei -
            Rechtssache  C-377/17,  erschienen.  die Kosten des Verfahrens aufzuer-  sen und Leistungen höherer Qualität
            Die Klage war am 23. Juni 2017 ein-  legen.                           zu höheren Preisen zu erbringen.
            gereicht  worden.  Klägerin  ist  die
                                                                                  Dies  stelle  eine  Beschränkung  der
            Europäische  Kommission,  Beklagte
                                               Klagegründe und                    Niederlassungsfreiheit dar, sowohl für
            die  Bundesrepublik  Deutschland.
                                               wesent liche Argumente             die  Zwecke  von  Artikel  15  Absatz  1
            Verfahrenssprache ist Deutsch.
                                                                                  Absatz  2  Buchstabe  g  und  Absatz  3
                                               Die  deutsche  Honorarordnung  für
            Die Klägerin beantragt,                                               der  Richtlinie  2006/123/EG,  als  auch
                                               Architekten  und  Ingenieure  (HOAI)
            n festzustellen,  dass  die  Bundesre -                               für die Zwecke des Artikels 49 AEUV.
                                               enthält ein System von Mindest- und
              publik Deutschland insofern gegen
                                               Höchstpreisen  für  Leistungen  dieser  Diese Beschränkung sei nicht gerecht-
              ihre Verpflichtungen aus Artikel 15
                                               Berufsgruppe.                      fertigt, insbesondere nicht durch das
              Absatz  1  Absatz  2  Buchstabe  g
                                                                                  Interesse an der Wahrung der Qualität
              und  Absatz  3  der  Richtlinie  Dieses  System  er schwere  die  Nieder -
                                                                                  der Dienstleistungen, welche nämlich
              2006/123/EG  und  aus  Artikel  49  lassung  von  Archi tekten  und  Inge -
                                                                                  in keinem unmittelbaren Zusammen -
              AEUV  verstoßen  hat,  indem  sie  nieuren,  die  mit  An geboten  außer-  hang mit dem Preis stehe.
              verbindliche  Honorare  für  Archi -  halb  des  zugelassenen  Preisrahmens
              tekten und Ingenieure nach Maß -  mit etablierten Anbie tern in Wettbe -  (Amtsblatt der Europäischen Union)
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