Page 16 - ZBI-Nachrichten 5-6/2018
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Bericht aus Berlin
Sanierung und Ausbau der Infrastruktur
Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
V iele Investitionen in eine zum verfahren vorausgeht, sollen also vor- Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruck -
haus Deringer gestützt.
bereitende Maßnahmen oder Teil -
Teil marode Verkehrsinfra -
maßnahmen begonnen oder durch-
struktur verzögern sich nicht
Grunau weiter: „Zudem haben die
zuletzt aufgrund komplizierter Pla - geführt werden können. Zur Straf -
Einsparungen der letzten Jahrzehnte
nungsverfahren. Zwar wurden bereits fung der Planungen soll auch die
dazu geführt, dass die erforderlichen
mehrere Gesetzesänderungen zur Mög lichkeit zum „Verzicht auf Er -
Fachingenieure in den öffentlichen
Beschleunigung der Verfahren zur örterung“ beitragen. Die Anhö rungs -
Fachverwaltungen nicht mehr vorhan-
Planung und Genehmigung von behörde kann auf Erörterungs termine
den sind. Auch hier sind nach Auf -
Infrastrukturvorhaben vorgenommen, bei Vorhaben verzichten, für die eine
fassung des ZBI weitere Maßnahmen
gleichwohl nehmen diese Verfahren Umweltverträglichkeits prü fung erfor-
zu ergreifen und die personellen
nach wie vor viel Zeit in Anspruch. derlich ist.
Kapazitäten bedarfsgerecht aufzu-
Die Beschleunigung von Infra struk - stocken.“
Der ZBI unterstützt das Gesetz inhalt-
turvorhaben der öffentlichen Hand
lich, sieht gleichwohl aber noch Mathias Stein sagt als Berichterstatter
war deshalb Inhalt eines Gesprächs
Möglichkeiten der Nachbesserung: seiner Fraktion: „Das Planungsbe -
des Zentralverbandes der Ingenieur -
„Aus unserer Sicht ist die Verein - schleunigungsgesetz ist ein wichtiger,
vereine (ZBI) mit dem Bundestagsab -
fachung der Genehmigungsverfahren aber nur ein erster Schritt auf dem
geordneten Mathias Stein (SPD). Ein
für Ersatzneubauten, wie beispiels- Weg zu einem Gesamtkonzept zur
wichtiges Ziel des am 8. November
weise Autobahnsanierungen oder umfänglichen Beschleunigung von
vom Bundestag beschlossenen so ge -
Brücken, ein wichtiger Aspekt der Infrastrukturvorhaben. Das Gesetz
nannten Planungsbeschleuni gungs -
Planungsbeschleunigung. Denn diese wird künftig Verfahren spürbar be -
gesetzes ist es, die zur Verfügung ste-
machen einen wesentlichen Teil des schleunigen, ohne dabei materielles
henden Gelder schnell in konkrete
Sanierungsbedarfs der Infrastruktur Recht zu verwässern oder Beteili -
Sanierungs-, Aus- und Neubaupro jek -
aus,“ sagte ZBI-Präsident Wilfried gungs rechte zu beschneiden. Klar ist
te zu investieren sowie die Planungs -
Grunau. „Hier wünschen wir uns eine aber auch, dass wir sowohl beim
verfahren effizienter und wesentlich
Ergänzung dahingehend, dass Ersatz - Thema Bürgerbeteiligung als auch bei
schneller durchzuführen.
neubauten grundsätzlich nicht als der Frage, wie die eigentlichen
Um Planungs- und Genehmigungs - Neu bau, sondern als Instandsetzung Bauvorhaben beschleunigt werden
verfahren zu beschleunigen, sieht das auf zufassen sind. Denkbar wäre zu - können, noch weiteren Handlungs -
Gesetz unter anderem die Möglich - dem, vermehrt das Instrument der bedarf haben. Zentral ist, dass unsere
keit der „vorläufigen Anordnung“ Plangenehmigung anstelle der Plan - Fachverwaltungen personell gut aus-
vor. Schon vor dem Planfest stel - feststellung zu nutzen.“ Dies würde gestattet sind, hier sind wir derzeit
lungsbeschluss, dem ein oftmals sehr auch durch ein entsprechendes Gut - auf einem guten Weg.“
zeitaufwendiges Planfeststellungs - achten der international tätigen (ZBI)
Gespräch des ZBI-Hauptvorstandes mit MdB Mathias Stein im Bundestag
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